DIE LETZTEN DINGE

Das Leben und Sterben liegt nicht ganz in unserer Hand, die Regelung des Nachlasses jedoch weitgehend.

  • A hat vorgesorgt und alle möglichen Vorkehrungen getroffen: Ein Testament ist rechtsgültig abgefasst und beim zuständigen Einwohneramt (Kanton Graubünden, ausserkantonal gelten andere Regelungen) deponiert. Für seine Angehörigen hat er ein Dossier «wenn ich sterbe» angelegt mit Angaben, was dabei zu beachten ist (zB. eine Patientenverfügung etc.), sogar die Details der Vorstellungen über die Bestattung sind aufgezeichnet. Eine Auflistung über Vermögenswerte, Verträge, Versicherungen, Wertgegenstände usw. usf. liegt à jour vor und die Begünstigung in seiner Lebensversicherungspolice stimmt mit seinem letzten Willen überein. In seiner Firma ist die Nachfolgeregelung gemacht und vorbereitet. A hat sogar bestimmt, wer zukünftig seine Märklin Modelleisenbahn fahren lassen soll.
  • B hat nichts geregelt: keine erbrechtliche Verfügung, keine Nachfolgeregelung für seine Firma usw.

Woran können sich die Nachkommen in Ihrem Fall orientieren?

  • Denken Sie frühzeitig daran, welche Vorkehrungen in Ihrer persönlichen Situation notwendig und sinnvoll sind. In der schmerzlichen Situation des Abschieds ist es – für alle Beteiligten – eine unschätzbare Hilfe, wenn die letzten Dinge vorher besprochen und geregelt wurden. Mancher Streitpunkt unter den Erben liesse sich dadurch vermeiden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, besprechen Sie diese mit Ihrem Treuhänder.

Wir bieten Ihnen gerne eine individuelle Beratung an in den Bereichen:

  • Erbrechtsfragen
  • Testamente
  • Ehe-/Erbverträge
  • Willensvollstreckungen
  • Erbteilungen
  • Erbschaftsverwaltungen